Zeitarbeit ist nicht gleich Zeitarbeit
Wir legen größten Wert auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. In diesem Vertrag richten wir uns nach den aktuellen Tarifkonditionen des BAP/BZA. (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) Selbstverständlich erhalten Sie die üblichen unternehmerseitigen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsschutz. Zudem Weihnachts- und Urlaubsgeld.